AGB

(Stand: 22.03.2016)
1. Vertragsabschluß
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden zustande.
Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer es wird in der Bestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen.
Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Änderungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
2. Rücktritt / Vertragsänderungen
Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer bzw. die bestellte Pauschalvereinbarung nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
Tatsächlich gemachte Einsparungen werden mit vereinbarten bzw. zu erwartenden Umsätzen verrechnet. Ansonsten finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der IHA-Deutschland Anwendung.
3. Beiderseitige Stornobedingungen
bis 45 Tage vor Anreise fallen keine Gebühren an
30-45 Tage 10% des vereinbarten Preises
15-30 Tage 60% des vereinbarten Preises
00-15 Tage 80% des vereinbarten Preises
Nichtanreise 100% des vereinbarten Preises
Die Gebühren entfallen, sollten die Zimmer anderweitig vermietet werden können
Für sonstige Leistungserbringung, insbesondere vereinbarte bzw. erwartete Umsätze von Speisen und Getränken, bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene Vergütung.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. Bezahlung
Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
Anzahlungen sind grundsätzlich (außer wenn ausdrücklich vereinbart) nicht erforderlich.
Gerichtsstand ist der Betriebsort. Bei eingeräumten Rabatten und Nachlässen ist ausschließlich Barzahlung vor Ort möglich.
5. Lärmschutz
Anwendung finden die im Merkblatt des Ministeriums für Verbraucherschutz (MKULNV) angegebenen Lärm- und Richtwerte sowie die Sperrzeiten der Stadt Beverungen
6. Schlussbestimmungen
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform